Nach Abschluss der Kontrolle und allfälliger Behebung von Mängeln stellen wir Ihnen einen Sicherheitsnachweis aus. Ebenso stellen wir auch alle erforderlichen Unterlagen Ihrer jeweiligen Netzbetreiberin zu.
Allfällige sicherheitsrelevante Mängel oder Beschädigungen an Ihren Installationen halten wir im Kontrollbericht fest. Der Bericht dient Ihrem Elektrounternehmen zur Fehlerbehebung. Anschliessend kann eine Nachkontrolle erfolgen.
Fristerstreckung
Kann die vorgegebene Frist zur Mängelbehebung nicht eingehalten werden, kann diese um max. 3 Monate verlängert werden. Gerne helfen wir Ihnen dabei.